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   VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12.PVB   

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https://dejure.org/2012,43249
VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12.PVB (https://dejure.org/2012,43249)
VG Bremen, Entscheidung vom 07.09.2012 - P K 273/12.PVB (https://dejure.org/2012,43249)
VG Bremen, Entscheidung vom 07. September 2012 - P K 273/12.PVB (https://dejure.org/2012,43249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BPersVG § 44 Abs 1; BPersVG § 46 Abs 6
    Freistellung von Schulungskosten - Bindungswirkung; Personalratsbeschlüsse; Schulung von Personalratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Bremen, 03.05.1983 - PV-B 13/82

    Kostentragungspflicht der Dienststelle für die Teilnahme einer

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    Denn solange dieses nicht der Fall ist, behält der Entsendebeschluss seine Wirksamkeit und damit auch seine bindende Verpflichtung für das benannte Personalratsmitglied, an der fraglichen Schulungsveranstaltung teilzunehmen (OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.1983 - PV-B 13/82).

    Die Beschlüsse des Personalrats als Organ der Verwaltung (so OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.1983 - PV-B 13/82) haben im Rahmen seiner Zuständigkeit auch gegenüber dem Dienststellenleiter rechtliche Verbindlichkeit.

    2.5 Das OVG Bremen hat zur Bindungswirkung von Personalratsbeschlüssen im Beschluss vom 03.05.1983 (PV-B 13/82) ausgeführt: "Andererseits ist der Besuch einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nicht Privatsache der einzelnen Mitglieder des Personalrats, sondern er dient der Tätigkeit im Personalrat.

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung -

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    Hintergrund für sein Mitglied Claudia Otten geltend macht, handelt es sich hierbei um einen Fall zulässiger organschaftlicher Prozessstandschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 in PersR 1995, 179).

    Der Beschluss eines Personalrats, bestimmte Mitglieder zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden, begründet für diese Mitglieder die Pflicht, an der Schulung teilzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 36.93, a.a.O.).

    Kann eine solche Entscheidung mit gesetzlichen Vorschriften, namentlich mit dem Personalvertretungsrecht oder dem Haushaltsrecht kollidieren, hat der Dienststellenleiter das Recht und die Pflicht, einen solchen Beschluss, wenn er auf eine Kostenübernahme durch die Dienststelle zielt, zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    Über die Teilnahme des einzelnen entscheidet daher der Personalrat, und diese Entscheidung zu befolgen ist Pflicht des einzelnen Mitglieds (s. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 45.78 - S. 16 f. in ZBR 1979, 310).
  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 P 3.85

    Kostenverursachende Entscheidungen - Personalrat - Haushaltsplan

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Beschluss vom 24.11.1986 (6 P 3/85 - in DVBl 1987, 420) ausgeführt: "Der Antragsteller (Dienststellenleiter) war berechtigt, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren einzuleiten, weil ihn die angegriffenen Beschlüsse des Beteiligten (Personalrats) zu einem rechtswidrigen Verhalten gezwungen hätten, wenn er sie widerspruchslos hingenommen hätte.
  • VG Karlsruhe, 23.03.2012 - PB 12 K 2077/11

    Übernahme von Kosten für Schulung eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    2.3 Vor diesem Hintergrund braucht das erkennende Gericht nicht abschließend prüfen, ob eine hinreichende Personalrats- bzw. Dienststellenbezogenheit der Schulungsveranstaltung am 10./11.05.2011 vorlag (dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2011 - 22 K 2052/11.F.PV - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2012 - PB 12 K 2077/11 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.10.2011 - 22 K 2052/11

    Voraussetzungen einer Schulungsveranstaltung i. S. d. § 46 VI BPersVG -

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    2.3 Vor diesem Hintergrund braucht das erkennende Gericht nicht abschließend prüfen, ob eine hinreichende Personalrats- bzw. Dienststellenbezogenheit der Schulungsveranstaltung am 10./11.05.2011 vorlag (dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2011 - 22 K 2052/11.F.PV - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2012 - PB 12 K 2077/11 - juris).
  • OVG Bremen, 27.11.1984 - PV-B 5/84

    Teilnahme des Ausbildungspersonalrats Bremens (APR) an einer Schulung/Seminar;

    Auszug aus VG Bremen, 07.09.2012 - P K 273/12
    Schulung nicht erforderlich oder hinsichtlich der Kosten nicht angemessen ist oder Kosten entstehen würden, für die keine Haushaltsdeckung besteht (OVG Bremen, Beschluss vom 27.11.1984 - PV-B 5/84).
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